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   BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07   

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https://dejure.org/2007,21454
BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07 (https://dejure.org/2007,21454)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2007 - 3 B 15.07 (https://dejure.org/2007,21454)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 3 B 15.07 (https://dejure.org/2007,21454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07
    Ungeachtet dessen beschreibt der Inhalt des § 46 VwVfG eine bereits bei seinem In-Kraft-Treten für gebundene Verwaltungsentscheidungen bestehende allgemeine Rechtsüberzeugung (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; anders noch Urteil vom 31. August 1961 BVerwG 8 C 119.60 BVerwGE 13, 54 ), so dass die Verneinung der von der Klägerin gestellten Frage auf der Hand liegt.
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07
    Ungeachtet dessen beschreibt der Inhalt des § 46 VwVfG eine bereits bei seinem In-Kraft-Treten für gebundene Verwaltungsentscheidungen bestehende allgemeine Rechtsüberzeugung (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; anders noch Urteil vom 31. August 1961 BVerwG 8 C 119.60 BVerwGE 13, 54 ), so dass die Verneinung der von der Klägerin gestellten Frage auf der Hand liegt.
  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 42.72
    Auszug aus BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07
    6 Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass diese Frage, soweit sie genereller Beantwortung zugänglich ist, bereits seit langem in der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (Urteil vom 17. April 1975 BVerwG 5 C 42.72 Buchholz 427.3 § 261 LAG Nr. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der

    Obliegt bei gebundenen Entscheidungen dem Gericht aber grundsätzlich nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Prüfung, ob sie materiell - ggf. auch aus anderen als den von der Behörde genannten Gründen (ggf. auch nach erfolgter Umdeutung, vgl. § 47 LVwVfG) - rechtmäßig sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, Beschlüsse vom 01.10.2007 - 3 B 15.07 - m.w.N. und vom 20.08.2014 - 2 B 78.13 -, Juris), soweit nicht absolute Verfahrensrechte verletzt wurden, liegt hierin auch die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine Sanktionierung von Verstößen gegen - einfache - Beteiligungsrechte durch die "Zurückverweisung an die Verwaltung" im Wege der gerichtlichen Aufhebung der getroffenen Maßnahme.
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